...FÜR MANCHE DINGE BRAUCHT MAN EBEN EINEN EXPERTEN
  • Umgehende Mitteilung bezüglich des Schimmelpilzbefalls gegenüber dem Vermieter, der Hausverwaltung, dem Träger u. a.
  • Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Befalls. Wenn die Ursache unklar ist, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
  • Ein Schimmelbefall bis zu 20 cm² (Streichholzschachtelgröße) ist im allgemeinen unkritisch, sollte entfernt und die Fläche weiter beobachtet werden.
  • Kleinerer Befall von einer Größe bis etwa 0,5 m² lässt sich, sofern die Ursache bekannt und behoben ist, in der Regel selbst beheben. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten:
  1. Schimmelpilzbefall in Innenräumen vollständig beseitigen.
  2. Abtöten reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
  3. Schutzhandschuhe, Atemmaske und Schutzbrille bei der Sanierung tragen!
  4. Befallene Tapeten, ggf. Putz nach Befeuchten entfernen.
  5. Befallene Silikonfugen feucht abwischen und entfernen.
  6. Glatte Flächen (z. B. Fliesen, Keramik, Metall, Möbel) mit einem Haushaltsreiniger abwaschen und anschließend mit 70 %igem Alkohol desinfizieren. Gut lüften, nicht rauchen! Vorsicht: Explosions- und Brandgefahr!

Allergiker oder Personen mit einer chronischen Erkrankung oder geschwächtem Immunsystem sollten diese Arbeiten keinesfalls sselbst ausführen.

  • Größerer Schimmelpilzbefall ist durch eine qualifizierte Fachfirma zu beheben, die mit den auftretenden Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut ist.
  • Größere neue Feuchteschäden, z. B. aufgrund von Leitungsleckagen, sollten unverzüglich durch eine qualifizierte Fachfirma technisch getrocknet werden, wobei es zu keiner Verbreitung von Schimmelpilzbestandteilen durch die Trocknungsanlagen in dem Objekt kommen darf.
  • Bei älteren Feuchteschäden oder bei Eintritt von mikrobiologisch verunreinigtem Wasser (Abwasser) ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen zur Klärung des Befallsumfanges, zur Beurteilung des gesundheitlichen Risikos und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.